Die Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Das heisst: Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre MWST-Abrechnungen korrekt sind. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf diese Abrechnungen rückwirkend prüfen. Eine MWST-Prüfung ist daher kein Ausnahmefall, sondern Teil des Abrechnungssystems – und oft ein Moment der Wahrheit für Buchhaltung und Prozesse.
1. Auf den Punkt gebracht
Die ESTV hat das Recht, Ihre MWST-Abrechnungen innerhalb der Verjährungsfrist einer Prüfung zu unterziehen. Ziel ist es, die formelle und materielle Richtigkeit Ihrer Buchhaltung sowie die Vollständigkeit der deklarierten Umsätze und Vorsteuern festzustellen. Ihr Ziel ist, die Prüfung sauber zu überstehen und dafür zu sorgen, dass Ihr Unternehmen nicht auf die schwarze Liste der häufigen Revisionen kommt.
2. Wichtige Fakten im Überblick
Die ESTV prüft nicht nur Zahlen, sondern auch Systematik und Vollständigkeit. Kontrolliert werden u. a. Umsätze, Vorsteuerabzüge, Eigenverbrauch, Leistungen an nahestehende Personen sowie die Qualität der Buchhaltung. Werden Mängel festgestellt, kann die ESTV Umsätze schätzen – mit oft unangenehmen finanziellen Folgen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einer Einschätzungsmitteilung festgehalten, die verbindlich ist, sofern sie nicht angefochten wird.
3. Planung & Timing
Eine MWST-Prüfung kündigt sich in der Regel frühzeitig an. Entscheidend ist, wie vorbereitet ein Unternehmen ist:
- Sind Buchhaltung und Belege sauber und vollständig?
- Sind Vorsteuerkürzungen korrekt berechnet?
- Wurden Spezialthemen wie Privatanteile oder gemischte Verwendung richtig behandelt?
Während der Prüfung werden Korrekturen meist laufend besprochen – das ist die beste Gelegenheit, Sachverhalte zu erklären und Unterlagen nachzureichen. Nach der Einschätzungsmitteilung gilt: Wer nicht einverstanden ist, sollte zwingend eine Verfügung verlangen und Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten, um Rechtsmittel offen zu halten.
4. Warum das für mich relevant ist
- Weniger finanzielle Risiken: Gute Vorbereitung reduziert Nachbelastungen und Verzugszinsen.
- Rechtssicherheit: Wer die Einschätzungsmitteilung bewusst akzeptiert oder korrekt anficht, behält die Kontrolle über das Verfahren.
- Bessere Prozesse: Eine MWST-Prüfung zeigt oft Schwachstellen auf – und ist damit auch eine Chance, interne Abläufe nachhaltig zu verbessern.
- Fazit: Die MWST-Prüfung ist kein Desaster. Sie ist ein nützlicher Stresstest. Wer seine Hausaufgaben gemacht hat, besteht ihn souverän.